CDU Kreisverband Potsdam-Mittelmark

Landratsamt sollte und wollte schon 2007 klare Amtssprache einführen

Mit der deutschen Sprache ist es wirklich ein Kreuz. Sie ist schwer, und wenn einer versucht, sich juristisch einwandfrei auszudrücken, wird die Sprache richtig schwer. Dann ist sie für Laien unverständlich. Der Kreis will das aber nicht – er will, dass der Mittelmärker versteht, was aus dem Landratsamt kommt.

Deshalb will sich die Verwaltungsspitze auf ihrer Klausurtagung am 15. und 16. Februar in Kleinmachnow darüber unterhalten, wie man die Amtssprache leichter gestalten kann. Das klingt sehr lobenswert, aber irgendwie auch sehr vertraut. Wer an dieser Stelle meint, er habe diese Nachricht schon einmal gehört, hat in der Tat aufgepasst: Vor fast drei Jahren hat der Kreistag den Beschluss gefasst, dass die Amtssprache fortan eine allseits verständliche sein soll.

Unlängst kam im Kreistag die Frage auf, was eigentlich aus dieser Initiative geworden sei. Wieder einmal mokierten sich Abgeordnete über reichlich holperige, verschrobene Satzkonstruktionen in den Vorlagen aus dem Landratsamt. „Über die Kommunalakademie wurden bei uns nach dem Beschluss 2007 ein paar Seminare zu dem Thema angeboten“, erinnert sich Andrea Metzler, Pressesprecherin der Kreisverwaltung. Und? „Nichts weiter – das Thema ist wohl in Vergessenheit geraten, weil es nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt worden ist“, versucht sie zu erklären.

Die CDU-Fraktion, deren Mitglied Claus-Peter Martensen den Antrag Anfang 2007 einbrachte, hofft, dass die Verwaltung nun ihren Auftrag ernst nimmt und einen gefassten Beschluss wirklich umsetzt. „Die Verwaltung sollte sich jetzt bewegen“, sagt CDU-Fraktionschef Rudolf Werner. In dieser Frage gibt es im Kreistag eine riesengroße Koalition, denn die Links-Partei pflichtet bei und meint: „Wenn man dreimal lesen muss, bevor der Satz verstanden wird, dann ist etwas faul.“

Im mittelmärkischen Landratsamt gelte es, die Juristen zu überzeugen, sagt Metzler: „Sie fürchten, dass zu einfache Formulierungen nicht vor Gericht gelten könnten.“